Unsere Kanzlei ist in der Lage, sehr umfassende Lösungen sowohl für Unternehmen als auch für Einzelpersonen anzubieten.

Leistungen

Finanzbuchhaltung

Die Buchhaltung muss zur Erfüllung gesetzlicher Vorgaben erstellt werden. Als Hauptzweck sollte sie jedoch ein Instrument der Unternehmensführung sein.

Buchhaltung durch uns:

  • Kontierung und Buchung Ihrer Belege, die Sie uns in Papierform oder in elektronischer Form übermitteln

  • Kostenstellenrechnung

  • Elektronische Umsatzsteuer-Voranmeldungen, Zusammenfassende Meldungen und Antrag auf Dauerfristverlängerung (Elster)

  • Offene-Posten-Buchhaltung

  • Zahlungsverkehr

  • Anlagenbuchhaltung

  • Archivierung der Daten

  • Controlling betriebswirtschaftliche Auswertung DATEV-BWA Individuelle, grafische und branchenspezifische Auswertungen Planwerte BWA Gewinn- und Steuervorschau

Buchhaltung vor Ort im Unternehmen

a.) teilweise

  • Vorerfassung der Kassen: Sie erfassen Ihre Bar-Belege, wir stellen Ihnen das Modul zur Verfügung.

  • Warenwirtschaftsprogramm: Sie erfassen Ihre Eingangsrechnungen, wir stellen das Modul zur Verfügung.

  • Hauseigene Programme: Wir übernehmen Ihre Datenbestände elektronisch.

b.) komplett

  • Bereitstellung von DATEV- bzw. Hannibal-Software durch uns

  • Einarbeitung vor Ort in o.g. Programme

  • Wir überprüfen die von Ihnen erstellten Buchungsdaten.

  • Laufende Beratung/Betreuung bzgl. Ihrer Fragen zur Buchhaltung

Lohnabrechnung

Die permanenten Änderungen im Rahmen der Lohnsteuer und der Sozialabgaben können nur von laufend fortgebildetem Personal beherrscht werden. Deshalb sollten Sie dieses sensible Gebiet in die Hände von geschulten Fachkräften legen. Hierzu bieten wir folgende Leistungen an:

  • Lohnabrechnung und Führung der Lohnkonten

  • Ausstellen von Lohnbescheinigungen und Anträgen

  • Berücksichtigung von Lohnpfändungen

  • Führung der Urlaubskonten

  • Erfassen der Ein- und Austritte von Mitarbeitern

  • Durchführung der gesetzlich vorgeschriebenen Datenübermittlungen (inklusive Elena)

  • Erstellung von Zahlungsaufträgen oder Überweisungsträgern für den Zahlungsverkehr mit der Bank

  • Bereitstellung und Übermittlung der elektronischen Jahres-Lohnsteuerbescheinigungen

  • Erstellung der erforderlichen Jahresmeldungen für die Sozialversicherung

  • Erledigung der Berufsgenossenschaftsmeldungen

  • Baulohnabrechnung

  • Begleitung bei Sozialversicherungs- und Lohnsteuerprüfungen

  • Beratung bei Teilzeitbeschäftigten, Mini-Jobs, GmbH-Gesellschafter/Geschäftsführern sowie nahen Angehörigen

  • Hilfestellung bei aktuellen Rechtsänderungen

  • Beratung im Zusammenhang mit steuer- und sozialversicherungsrechtlich begünstigten oder freien Zuwendungen an Arbeitnehmer

  • Bei Problemen und Fragen zur Lohnabrechnung telefonische Auskunft durch unsere Mitarbeiter

Jahresabschluss

Unter Berücksichtigung der handels- und steuerrechtlichen Vorschriften werden die Jahresabschlüsse für Sie erstellt. Dabei werden Ihre berechtigten Interessen, möglichst geringe Steuern auszuweisen genauso berücksichtigt wie Ihr Wunsch, gegenüber den Banken ein hohes Eigenkapital darzustellen.

Selbstverständlich werden die Jahresabschlüsse in einem persönlichen Gespräch mit Ihnen erläutert und Änderungswünschen Rechnung getragen.

Steuerberatung

Das immer umfangreicher Gesetzgebungsverfahren sowie die Rechtsprechung im Rahmen des Steuerrechts führen dazu, dass die Unternehmen, aber auch Privatpersonen, nicht mehr in der Lage sind ihre steuerlichen Angelegenheiten selbst in die Hand zu nehmen. Als spezialisiertes Steuerberatungsunternehmen bieten wir hier unsere Hilfe an. Dazu gehört:

  • Steuerberatung und -planung

  • Lohnsteuerberatung

  • Erstellung von Jahresabschlüssen sowohl handels- als auch steuerrechtlich

  • Vertretung gegenüber Finanzbehörden und Finanzgerichten

  • Informationen über aktuelle Gesetzesänderungen und Änderungen von Verwaltungsanweisungen und Rechtsprechung

  • Beratung bei Erbschaft- und Schenkungsteuer

  • Steuerliche Gutachtertätigkeit

Steuererklärung

Wir erstellen sowohl Ihre privaten als auch Ihre betrieblichen Steuererklärungen unter Berücksichtigung der neuesten Rechtsprechung und Gesetzgebung. Dazu gehören:

  • Einkommensteuer

  • Umsatzsteuer / Umsatzsteuervoranmeldung

  • Gewerbesteuer

  • Erklärung zur gesonderten Feststellung von Grundlagen für die Einkommensbesteuerung

  • Erklärung zur gesonderten und einheitlichen Feststellung von Grundlagen für die Einkommensbesteuerung

  • Körperschaftsteuer

  • Erbschaft- und Schenkungsteuer einschließlich aller Feststellungserklärungen

Darüber hinaus bearbeiten wir Ihre Anträge auf Lohnsteuerermäßigung (Berücksichtigung von Freibeträgen beim Lohnsteuerabzug).

Unternehmensberatung

Neben der steuerlichen Beratung erfolgt eine intensive betriebswirtschaftliche Beratung. Dazu bedarf es der laufenden Analyse der Buchhaltung und monatlicher Auswertungen, aber auch der Betreuung von Investitionsentscheidungen im Rahmen von betrieblichem Wachstum. Hier bieten wir folgende Leistungen an:

  • Bilanzanalyse

  • Kennzahlen-Planungsrechnungen im Zusammenhang mit Finanzierungs- und Investitionsentscheidungen

  • Unternehmensbewertungen

  • Begleitung der Wahl der richtigen Rechtsform

  • Erarbeitung von Kalkulationen

  • Leistungskostenrechung im Rahmen der Finanzbuchhaltung

  • Fördermittelberatung

  • Existenzgründerberatung

  • Controlling

  • Liquiditätsplanung

Nachfolgeberatung

Viele Unternehmer scheuen sich häufig davor, rechtzeitig ihre Nachfolge zu regeln.

Dieses ist aus familiären Überlegungen, aber auch aus Bankensicht eine Aufgabe, die es zu erledigen gilt.

Wir helfen dabei durch intensive Beratungsgespräche, in denen sowohl die Interessen der nächsten Generation, aber auch die der älteren Generation Berücksichtigung finden.

Aus der langjährigen Kenntnis der Unternehmens- und der Familienverhältnisse wird ein Konzept entwickelt, das die Interessen und Ansprüche aller Beteiligten befriedigt.

Dabei werden selbstverständlich sowohl die steuerlichen als auch die betriebswirtschaftlichen Belange berücksichtigt.

Sollte eine Nachfolge sei es durch Verkauf oder durch die Weitergabe an die nächste Generation nicht möglich sein, muss die Beratung dahin gehen, dass Vermögen zu sichern, um die finanziellen Ansprüche für einen erfüllten Ruhestand zu erfüllen.

Nicht nur Unternehmer, sondern auch Privatpersonen sollten rechtzeitig an die Regelung ihres Nachlasses denken, weil damit erhebliche steuerliche Nachteile, aber auch Streitigkeiten in der Familie vermieden werden können.

Im Rahmen der o.g. Beratungstätigkeiten verfügen wir über langjährige und ausgedehnte Erfahrung, die auch die Testamentsvollstreckung für größere Vermögen beinhaltet.

Vermögensberatung

Aufgrund der breit gestreuten Mandantschaft können wir auf einen großen Erfahrungsschatz hinsichtlich sinnvoller Vermögensanlageformen zurückgreifen.

Da es nicht darum geht, Produkte zu verkaufen, können Sie eine objektive Beratung bezüglich einer nachhaltigen Verwaltung Ihres Vermögens erwarten.

Dabei wird sowohl die Altersvorsorge als auch die Risikovorsorge im aktiven Erwerbsleben beachtet.

Existensgründerberatung

Die Gründung einer neuen Existenz ist ohne sachkundige betriebswirtschaftliche und steuerliche Beratung kaum möglich. Wir haben es uns zum Ziel gesetzt, Sie in dieser sehr entscheidenden Lebensphase zu begleiten und umfassend zu beraten. Dabei helfen Ihnen von uns erstellte Planungsrechnungen und langfristige Liquiditätspläne genauso wie die Begleitung bei dem Aufbau einer soliden Finanzierung.
 

Fördermittelberatung

Beratung bei öffentlichen Förderungen

Je nach Bundesland stehen unterschiedliche Fördermittel zur Verfügung, die es optimal auszunutzen gilt.

Wir helfen Ihnen bei der Beschaffung von begünstigen Krediten genauso wie bei der Beantragung von Investitionszuschüssen.

Bank- und Finanzierungsbegleitung

Eine umfassende Vorbereitung ist heute für eine günstige und nachhaltige Finanzierung ein Muss.

Wir als Ihr Steuerberater kennen die speziellen Bedürfnisse Ihres Unternehmens und verfügen über das notwendige Zahlenmaterial zur fundierten Darstellung Ihrer Kapitaldienstfähigkeit. Sämtliche Berechnungen sind neben soliden Investitionsplänen Grundvoraussetzungen, um bei den Banken die notwendigen Kredite zu erhalten.

Darüber hinaus stellen wir Ihnen jährlich die Zahlen zusammen, die Sie benötigen, um die Kriterien von Basel II in den laufenden Geschäftsbeziehungen mit Ihrer Hausbank zu erfüllen.

Vertretung vor Finanzgerichten

Neben der Vertretung in außergerichtlichen Rechtsbehelfsverfahren mit dem Finanzamt (Einspruchsverfahren) stehen wir unseren Mandanten vor allen Finanzgerichten bei.

Im Rahmen des Finanzgerichtsverfahrens treten wir als Vertreter unserer Mandanten auf und führen die Klage im Sinne unserer Mandanten.

Leistungen im Sachverständigenwesen

Herr Dr. Schulte-Ostermann ist öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für das Gesamtgebiet der Landwirtschaft. Er erstellt Gerichtsgutachten, steht aber auch für private Gutachten im genannten Rechtsgebiet zur Verfügung.